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Vorsorge ist wichtig. Deswegen werden für drei- bis sechsjährige Kinder zwei – in bestimmten Fällen auch drei –
zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen angeboten. Die Kosten hierfür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.
Der Gesetzgeber hat für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen eingeführt. Die Kosten dafür werden von den Krankenkassen übernommen. Im Rahmen der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen betreut der Zahnarzt Ihr Kind in zwei Untersuchungen, in besonderen Fällen auch
in einer dritten.
Zwischen dem 30. und dem 42. Lebensmonat findet die erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung bei komplettem Milchgebiss statt, in der Regel also mit drei Jahren.
Zwischen dem 49. und dem 72. Lebensmonat erfolgt dann die zweite Untersuchung, also in der Regel im Alter zwischen
vier und sechs Jahren.
Daneben gibt es die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, die bereits mit der Schwangerschaft beginnen.
Die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen tragen die Bezeichnung UZ 1 bis UZ 6. Sie sollten genau wie die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen stets in dem von den Zahnmedizinern vorgeschlagenen Zeitraum wahrgenommen werden. Von den empfohlenen Untersuchungen UZ 1 bis UZ 6 und den darin enthaltenen Untersuchungs- und Beratungsleistungen haben die gesetzlichen Krankenkassen inzwischen einen Teil als Vertragsleistung anerkannt.
Gesunde Zähne sind wichtig – vom ersten Milchzahn an. Regelmäßige Kontrollen in der Zahnarztpraxis und eine gute häusliche Mundhygiene tragen entscheidend zur allgemeinen Gesundheit und zum Wohlbefinden von Kindern bei. Denn gesunde Zähne unterstützen nicht nur beim Essen, Sprechen und Spielen, sondern auch beim Schlafen und Lernen.
Ab dem 1. Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen offiziell in das „Gelbe U-Heft“ aufgenommen. Damit wird die Mundgesundheit ein fester Bestandteil der allgemeinen Vorsorge von Kindern – ein bedeutender Schritt, um die frühkindliche Kariesprävention nachhaltig zu stärken.
Die Integration der zahnärztlichen Vorsorge in das U-Heft ist ein deutliches Signal dafür, dass Mundgesundheit von Anfang an zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge dazu gehört Der verbindliche Charakter trägt dazu bei, dass Kinder regelmäßiger vorgestellt und mögliche Probleme früher erkannt werden.
Um Eltern dabei bestmöglich zu unterstützen, hat die Zahnärzteschaft Baden-Württemberg ein neues, ergänzendes Informationsheft entwickelt. Auf 20 übersichtlich gestalteten Seiten finden Eltern und Betreuungspersonen alle wichtigen Grundlagen zur Zahngesundheit von Anfang an – von der Pflege der ersten Zähne über eine zahngesunde Ernährung bis hin zu Empfehlungen für den ersten Zahnarztbesuch. Das neue gelbe Infoheft ergänzt künftig die Dokumentation der zahnärztlichen Vorsorge im U-Heft.
Das neue Begleitheft kann über die IZZ-Homepage direkt eingesehen und kostenfrei bestellt werden.
Quellen: IZZ-BW, proDente e.V.
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