Unsere Ziele
So erreichen wir Kinder und Jugendliche Unter zahnmedizinischer Gruppenprophylaxe versteht man die f...
Unter zahnmedizinischer Gruppenprophylaxe versteht man die flächendeckende und altersgerechte Durchführung von Prophylaxemaßnahmen zur Erhaltung, Förderung und Verbesserung der Mundgesundheit. In der Regel wird diese durch Zahnärzte und zahnärztliches Fachpersonal durchgeführt. Die Kinder und Jugendlichen werden in Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Grundschulen sowie weiterführenden Schulen mit überdurchschnittlichem Kariesrisiko gruppenweise angesprochen.
Die Gruppenprophylaxe findet in Kooperation mit Sozialpartnern sowie unter Einbeziehung von Erziehern, Lehrern und Eltern statt. Besonders gefährdete Kinder werden mit spezifischen Programmen der Intensivprophylaxe betreut.
Grundlage ist die gesetzliche Vorschrift gemäß §21 SGB V, nach welcher die Krankenkassen zusammen mit den Zahnärzten und den für die Zahngesundheit zuständigen Stellen die Maßnahmen fördern und sich an den Kosten der Durchführung beteiligen müssen.
Kinder, die die genannten Einrichtungen besuchen, kommen damit automatisch in den Genuss dieser Maßnahmen und erhalten so grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gesundhaltung der Zähne. Die durchgeführten Maßnahmen sind kostenfrei. Für einige Maßnahmen, beispielsweise Fluoridierung, wird vorher die Zustimmung der Erziehungsberechtigten eingeholt.
Zur Verhütung und Reduktion von Zahn- und Munderkrankungen werden Methodenschwerpunkte gesetzt:
Die Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit Baden-Württemberg e. V. ist eine gemeinnützige Einrichtung,
der 22 Körperschaften und Verbände als Mitglieder angehören, die sich zu den Zwecken und Aufgaben der Landesarbeitsgemeinschaft bekennen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft hat nach ihrer Satzung die Aufgabe, Erzieher:innen und Fachkräfte, wie z. B. Fachpersonal der Arbeitsgemeinschaften, Prophylaxefachkräfte, auf dem Gebiet der Karies– und Parodontalprophylaxe und der damit verbundenen Ernährungsaufklärung und -beratung aus- und fortzubilden. Eine weitere Aufgabe der Landesarbeitsgemeinschaft ist, Maßnahmen auf dem Gebiet der Zahngesundheit, insbesondere in Kindertageseinrichtungen und Schulen, zu fördern und gemäß den landesrechtlichen Bestimmungen zur Zahngesundheit und nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung nach § 21 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V), zur Durchführung gemeinsamer und einheitlicher Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen zu unterstützen.
Die LAGZ Baden-Württemberg e. V. erhält für die Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben Zuwendungen von folgenden Mitgliedern: Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und Landesverbände der Krankenkassen in Baden-Württemberg.
Quelle: proDente e.V.
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