Jeder kennt die Weisheit: „Es ist einfacher die Dinge in Ordnung zu halten als, sie wieder in Ordnung zu bringen“.
Ohne Prävention, ohne Prophylaxe ist moderne Zahnmedizin nicht denkbar. Dass im Kindesalter bereits eine Zahnpflegebetreuung wichtig ist wurde schon im 19. Jahrhundert erkannt. 1898 erfolgte die erste Gesetzgebung zur Schulzahnpflege durch das preußische Kultusministerium. Im Oktober 1902 wurde dann in Straßburg die weltweit erste Schulzahnklinik eröffnet.
Die Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit des Landkreises Rastatt und Stadtkreises Baden-Baden wurde am 1. Januar 1990 gegründet.
Die AGZ ist ein Zusammenschluss der gesetzlichen Krankenkassen, der Bezirkszahnärztekammer und des Gesundheitsamtes im Landratsamt Rastatt.
Die regionale AG Zahngesundheit hat das Ziel durch präventive Impulse/ Maßnahmen der Gruppenprophylaxe eine Verbesserung der Zahn- und Mundgesundheit und damit auch die Lebensqualität bei Kinder und Jugendlichen und natürlich der gesamten Bevölkerung zu erreichen.
Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe beinhaltet sowohl die spezielle Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Zahngesundheit als auch Zahngesundheitserziehung.
Durch unsere Tätigkeiten im diesem Bereich möchten wir die Erziehung zur gesunden Lebensweise in der Familie ergänzen (oder auch korrigieren) und den Kindern Eigenverantwortung für die Gesundheit beibringen.
Der Zahnärztliche Dienst und Regionale Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden betreuen Kinder, Jugendliche und Erwachsene und kümmern sich um das gesunde und schöne Lächeln!
Wir vermitteln, dass und wie Zähne ein Leben lang gesund bleiben können.
Dafür haben wir präventive Betreuungskonzepte für die unterschiedlichen Altersstufen, für die Arbeit mit Multiplikatoren und die Öffentlichkeitsarbeit entwickelt.
In Rahmen der Jugendzahnpflege und bei der Durchführung der Gruppenprophylaxe, wie es der Gesetzesauftrag lt. § 21 SGB V vorsieht, werden die Zähne der Kinder in den Kitas und Schulen untersucht, über zahngesunde Ernährung informiert, Fluoridierungsmaßnahmen zur Zahnschmelzhärtung durchgeführt und zum regelmäßigen Besuch der Zahnarztpraxen motiviert.
Anspruch auf diese Betreuung haben alle Kinder bis zum 12. Lebensjahr und darüber hinaus Jugendliche in Förderschulen.
Diverse weitere Aufgaben wie Beratungen und Begutachtungen nach AsylbLG, öffentliche Arbeit, Planung und Durchführung von Projekttagen, Beratung von betreuenden Personen (Erziehende Personen, Lehrende Personen) etc. werden vom Zahnärztlichen Dienst wahrgenommen.